So fangen wir an
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So fangen wir an

Wir sind für Sie da!

Offenes Beratungsangebot

Das offene, niederschwellige Beratungsangebot richtet sich an alle Eltern oder Bezugspersonen, die ein Entwicklungsrisiko bei ihrem Kind vermuten, Entwicklungsauffälligkeiten oder Teilhabeeinschränkungen im Alltag beobachten, sich Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes machen oder bei dessen Kind bereits eine medizinische Diagnose vorliegt.

Sie vereinbaren einen Termin mit uns für eine unverbindliche Erstberatung vor der Antragstellung. Im Rahmen der Erstberatung können Sie sich über unsere Leistungen informieren und über den Bedarf Ihres Kindes sprechen. Sollten Sie sich dazu entschließen heilpädagogische Frühförderung für Ihr Kind bei uns in Anspruch nehmen zu wollen, wird eine Anamnese des Kindes durchgeführt. Zudem unterstützen wir Sie gerne bei der Antragstellung. Dafür benötigen Sie eine ärztliche Empfehlung für heilpädagogische Frühförderung für Ihr Kind (wird durch den behandelnden Kinderarzt/die behandelnde Kinderärztin oder andere behandelnde ÄrztInnen ausgestellt).
Anschließend wird individuell entschieden, ob eine standardisierte Entwicklungsdiagnostik mit Ihrem Kind gemacht wird, um den Bedarf für den Kostenträger darstellen zu können.

Diagnostik & Förderplanung

Um den optimalen Förderbedarf Ihres Kindes einschätzen zu können, erfassen wir zu Beginn, im Verlauf und zum Abschluss der Förderung den aktuellen Entwicklungsstand mit Hilfe entwicklungsdiagnostischer (Test-)Verfahren. Anschließend erfolgt in Abstimmung mit Ihnen eine individuelle Förderplanung für Ihr Kind.

Förderbeginn

Sobald der Kostenträger einen Bewilligungsbescheid für Ihr Kind erstellt hat, kann die heilpädagogische Frühförderung losgehen. Eine Terminvereinbarung erfolgt dann bei freien Kapazitäten mit Ihnen.

Wenn Sie Fragen zu unserer Arbeit haben oder einen Termin vereinbaren möchten, melden Sie sich gerne jederzeit! Wir sind für Sie da!

Kosten

Die heilpädagogische Frühförderung wird wohnortabhängig beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) bzw. Rheinland (LVR) beantragt und ist für Sie kostenlos. Bei der Antragstellung unterstützen wir Sie gerne.